Kein Agentur-Geschwafel. Praxis pur.
Ich bin selbst Gastronom und Hotelier — mit über 200 Mitarbeitenden in eigenen Betrieben aus Hotellerie, Gastronomie, Event und Catering. Was wir für Ihre Auslastung bauen, ist nicht am Schreibtisch entstanden, sondern im echten Betriebsalltag entwickelt, getestet und optimiert — in der Zusammenarbeit mit über 50 Partnerbetrieben. Praxiserprobt.
Das hier ist bereits der erste Schritt zu mehr Sichtbarkeit und mehr Auslastung in Ihrem Haus.
Bitte mindestens eine der beiden Telefonnummern angeben.
Nur Anrede, Name, Haus und E-Mail sind Pflichtfelder. Alles Weitere ist freiwillig — je mehr Sie uns verraten, desto zielgenauer können wir für Sie arbeiten.
Für die Zuordnung zu Ihrem Haus und alle weiteren Schritte.
Ich freue mich auf die Zusammenarbeit.
4,99 von 5 aus 33 Bewertungen auf ProvenExpert — 100 % Empfehlungen. Ergebnisse aus über 50 Partnerbetrieben in Hotellerie & Gastronomie.
Zitate: Bewertungen auf ProvenExpert. Fotos und Logos: Webseiten der Betriebe. Zum Vergrößern antippen.
Je genauer wir Ihr Haus, Ihre Gäste und Ihre schwachen Wochen kennen, desto gezielter holen wir Buchungen.
Wir sprechen Menschen an, die zu Ihrem Haus passen — und die, die es schon kennen.
Werbung bei Meta und Google und Ihre Mailings greifen ineinander, statt nebeneinander zu laufen.
Alles arbeitet auf die Zeiten hin, die Sie füllen wollen.
Kein Callcenter, kein Outsourcing — ein fester Ansprechpartner, der Ihr Haus kennt.
7 Werktage: Bitte senden Sie alle angeforderten Unterlagen innerhalb der nächsten sieben Werktage zu — vor Eingang aller Unterlagen und Freigaben kann der Projektstart nicht erfolgen.
10–14 Tage Einrichtungszeit: Nach Übermittlung aller Unterlagen und Freigaben beträgt die Einrichtungszeit in der Regel 10 bis 14 Tage.
Datenschutz: Gegebenenfalls verlinken wir in verschiedenen Tools Ihr Impressum sowie Ihre Datenschutzerklärung. Unter Umständen ist eine Anpassung erforderlich, insbesondere im Zusammenhang mit Tracking-Pixeln und dem Versand von E-Mails an Ihre Gäste. Dies stellt keine Rechtsberatung dar.
Unsere Werte: Ehrlichkeit, Freundlichkeit und Respekt. Wir lassen einander ausreden und gehen transparent mit Feedback und Kritik um.
Vertraulichkeit: Ihre Daten geben wir nicht an Dritte weiter. Gegebenenfalls verwenden wir Ihr Logo als Referenz — hiergegen können Sie jederzeit Widerspruch einlegen. Mit dem Absenden akzeptieren Sie bis auf Widerruf unsere Datenschutz- und AGB-Bestimmungen.
Daran richten wir alles aus.
„Wir gehen gemeinsam die Themen Auslastung und Sichtbarkeit an. In der Zusammenarbeit legt Florian großen Wert auf einen regelmäßigen Austausch sowie spontane und schnelle Anpassungen der Strategie."
Damit die Beiträge nach Ihrem Haus klingen und nicht nach Agentur.
Fotos und Videos bitte per E-Mail, über den Upload am Ende dieses Onboardings oder bei größeren Mengen als Download-Link (z. B. WeTransfer) an florian.griebel@griebel-consulting.de.
Wir fragen kein Passwort ab. Was freigeschaltet werden muss, gehen wir im technischen Onboarding gemeinsam durch.
Webseite: Ihr Webmaster bekommt von uns einmalig den Code für den Google Tag Manager mit einer kurzen Anleitung. Alles Weitere richten wir in unseren Konten ein.
„Unser persönlicher Ansprechpartner war jederzeit erreichbar und antwortete schnell auf Anfragen. Die Projektumsetzung verlief zügig, mit minimalem Aufwand unsererseits."
Einmal freigeben, dann arbeiten wir direkt in Ihrem Konto — für Facebook, Instagram und Werbung. Sie behalten jederzeit die volle Hoheit und können den Zugriff mit einem Klick wieder entziehen.
Darstellung vereinfacht nachgebaut. Bezeichnungen laut Meta-Hilfebereich: Partnern Zugriff auf Business-Assets einräumen · Partner zu einem Datensatz hinzufügen
Klappt nicht? Kein Problem. Wenn Sie den Punkt „Partner“ nicht sehen, noch kein Business-Portfolio haben oder Meta die Freigabe nicht annimmt, erledigen wir das gemeinsam im technischen Onboarding.
Noch kein Werbekonto? Dann legen wir es im technischen Onboarding gemeinsam in Ihrem Business-Portfolio an.
Ihre Google-Anzeigen betreuen wir über unser Verwaltungskonto. Haben Sie schon ein eigenes Google-Ads-Konto, verknüpfen wir es damit. Sonst legen wir eins für Sie an.
Bezeichnungen laut Google-Ads-Hilfe: Google Ads-Kundennummer finden · Konten mit Ihren Verwaltungskonten verknüpfen
Kein Konto oder unsicher? Kein Problem. Dann legen wir das Konto an, und Sie müssen bei Google nichts tun.
Laden Sie hier, falls vorhanden, Ihren aktuellen Newsletter und Newsletter aus der Vergangenheit hoch. Screenshots genügen — oder Sie fügen den Text einfach unten ein.
Ihre erste Mail stimmen wir direkt hier ab. Alle weiteren Themen fragen wir später separat ab. Stichworte genügen — den Text schreiben wir, Sie geben frei.
„Top Service und Leistung."
Für Beiträge und Mailings orientieren wir uns an Ihrer CI — wir finden notfalls eine passende Lösung und können uns die Farben auch von Ihrer Webseite ziehen, falls Sie die Codes gerade nicht zur Hand haben.
„Die Herangehensweise von Florian, die Auslastung bei uns im Restaurant zu erhöhen, ist mal etwas Neues gewesen und hebt sich sehr von anderen Methoden ab. Wir haben in kürzester Zeit eine Verteilerliste für nachgesetzte Methoden wie zum Beispiel WhatsApp- und E-Mail-Newsletter aufgebaut. Außerdem sind wir in der Reichweite und Außenwirkung massiv gestiegen."
„Wir wurden bei der Umsetzung und Durchführung zum Thema Auslastung in unserem Restaurant Hopfen und Salz von Anfang an sehr gut begleitet. Florian war es wichtig, dass wir eine individuelle Lösung finden, die genau zu unserem Betrieb passt."
Wir verarbeiten für Sie die Daten Ihrer Gäste und Interessenten. Dafür schreibt die Datenschutz-Grundverordnung einen Vertrag vor. Er beruht auf den Standardklauseln der EU-Kommission und lässt sich hier direkt abschließen.
zwischen dem in Anhang I genannten Verantwortlichen und Florian Griebel, Griebel Consulting (Auftragsverarbeiter)
Grundlage dieses Vertrags sind die Standardvertragsklauseln der Europäischen Kommission nach Art. 28 Abs. 7 DSGVO (Durchführungsbeschluss (EU) 2021/915 vom 4. Juni 2021). Die Klauseln sind unverändert übernommen.
Gewählte Optionen: In den Klauseln 1, 8 und 9 gilt jeweils OPTION 1 (Verordnung (EU) 2016/679). In Klausel 7.7 gilt OPTION 2 (allgemeine schriftliche Genehmigung) mit einer Frist von 14 Tagen. Klausel 5 (Kopplungsklausel) wird nicht genutzt.
Zweck und Anwendungsbereich
a) Mit diesen Standardvertragsklauseln (im Folgenden „Klauseln“) soll die Einhaltung von [zutreffende Option auswählen: OPTION 1: Artikel 28 Absätze 3 und 4 der Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG (Datenschutz-Grundverordnung)] oder [OPTION 2: Artikel 29 Absätze 3 und 4 der Verordnung (EU) 2018/1725 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2018 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten durch die Organe, Einrichtungen und sonstigen Stellen der Union, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 45/2001 und des Beschlusses Nr. 1247/2002/EG] sichergestellt werden.
b) Die in Anhang I aufgeführten Verantwortlichen und Auftragsverarbeiter haben diesen Klauseln zugestimmt, um die Einhaltung von Artikel 28 Absätze 3 und 4 der Verordnung (EU) 2016/679 und/oder Artikel 29 Absätze 3 und 4 der Verordnung (EU) 2018/1725 zu gewährleisten.
c) Diese Klauseln gelten für die Verarbeitung personenbezogener Daten gemäß Anhang II.
d) Die Anhänge I bis IV sind Bestandteil der Klauseln.
e) Diese Klauseln gelten unbeschadet der Verpflichtungen, denen der Verantwortliche gemäß der Verordnung (EU) 2016/679 und/oder der Verordnung (EU) 2018/1725 unterliegt.
f) Diese Klauseln stellen für sich allein genommen nicht sicher, dass die Verpflichtungen im Zusammenhang mit internationalen Datenübermittlungen gemäß Kapitel V der Verordnung (EU) 2016/679 und/oder der Verordnung (EU) 2018/1725 erfüllt werden.
Unabänderbarkeit der Klauseln
a) Die Parteien verpflichten sich, die Klauseln nicht zu ändern, es sei denn, zur Ergänzung oder Aktualisierung der in den Anhängen angegebenen Informationen.
b) Dies hindert die Parteien nicht daran die in diesen Klauseln festgelegten Standardvertragsklauseln in einen umfangreicheren Vertrag aufzunehmen und weitere Klauseln oder zusätzliche Garantien hinzuzufügen, sofern diese weder unmittelbar noch mittelbar im Widerspruch zu den Klauseln stehen oder die Grundrechte oder Grundfreiheiten der betroffenen Personen beschneiden.
Auslegung
a) Werden in diesen Klauseln die in der Verordnung (EU) 2016/679 bzw. der Verordnung (EU) 2018/1725 definierten Begriffe verwendet, so haben diese Begriffe dieselbe Bedeutung wie in der betreffenden Verordnung.
b) Diese Klauseln sind im Lichte der Bestimmungen der Verordnung (EU) 2016/679 bzw. der Verordnung (EU) 2018/1725 auszulegen.
c) Diese Klauseln dürfen nicht in einer Weise ausgelegt werden, die den in der Verordnung (EU) 2016/679 oder der Verordnung (EU) 2018/1725 vorgesehenen Rechten und Pflichten zuwiderläuft oder die Grundrechte oder Grundfreiheiten der betroffenen Personen beschneidet.
Vorrang
Im Falle eines Widerspruchs zwischen diesen Klauseln und den Bestimmungen damit zusammenhängender Vereinbarungen, die zwischen den Parteien bestehen oder später eingegangen oder geschlossen werden, haben diese Klauseln Vorrang.
Klausel 5 – fakultativ
Kopplungsklausel
a) Eine Einrichtung, die nicht Partei dieser Klauseln ist, kann diesen Klauseln mit Zustimmung aller Parteien jederzeit als Verantwortlicher oder als Auftragsverarbeiter beitreten, indem sie die Anhänge ausfüllt und Anhang I unterzeichnet.
b) Nach Ausfüllen und Unterzeichnen der unter Buchstabe a genannten Anhänge wird die beitretende Einrichtung als Partei dieser Klauseln behandelt und hat die Rechte und Pflichten eines Verantwortlichen oder eines Auftragsverarbeiters entsprechend ihrer Bezeichnung in Anhang I.
c) Für die beitretende Einrichtung gelten für den Zeitraum vor ihrem Beitritt als Partei keine aus diesen Klauseln resultierenden Rechte oder Pflichten.
PFLICHTEN DER PARTEIEN
Beschreibung der Verarbeitung
Die Einzelheiten der Verarbeitungsvorgänge, insbesondere die Kategorien personenbezogener Daten und die Zwecke, für die die personenbezogenen Daten im Auftrag des Verantwortlichen verarbeitet werden, sind in Anhang II aufgeführt.
Pflichten der Parteien
7.1. Weisungen
a) Der Auftragsverarbeiter verarbeitet personenbezogene Daten nur auf dokumentierte Weisung des Verantwortlichen, es sei denn, er ist nach Unionsrecht oder nach dem Recht eines Mitgliedstaats, dem er unterliegt, zur Verarbeitung verpflichtet. In einem solchen Fall teilt der Auftragsverarbeiter dem Verantwortlichen diese rechtlichen Anforderungen vor der Verarbeitung mit, sofern das betreffende Recht dies nicht wegen eines wichtigen öffentlichen Interesses verbietet. Der Verantwortliche kann während der gesamten Dauer der Verarbeitung personenbezogener Daten weitere Weisungen erteilen. Diese Weisungen sind stets zu dokumentieren.
b) Der Auftragsverarbeiter informiert den Verantwortlichen unverzüglich, wenn er der Auffassung ist, dass vom Verantwortlichen erteilte Weisungen gegen die Verordnung (EU) 2016/679, die Verordnung (EU) 2018/1725 oder geltende Datenschutzbestimmungen der Union oder der Mitgliedstaaten verstoßen.
7.2. Zweckbindung
Der Auftragsverarbeiter verarbeitet die personenbezogenen Daten nur für den/die in Anhang II genannten spezifischen Zweck(e), sofern er keine weiteren Weisungen des Verantwortlichen erhält.
7.3. Dauer der Verarbeitung personenbezogener Daten
Die Daten werden vom Auftragsverarbeiter nur für die in Anhang II angegebene Dauer verarbeitet.
7.4. Sicherheit der Verarbeitung
a) Der Auftragsverarbeiter ergreift mindestens die in Anhang III aufgeführten technischen und organisatorischen Maßnahmen, um die Sicherheit der personenbezogenen Daten zu gewährleisten. Dies umfasst den Schutz der Daten vor einer Verletzung der Sicherheit, die, ob unbeabsichtigt oder unrechtmäßig, zur Vernichtung, zum Verlust, zur Veränderung oder zur unbefugten Offenlegung von beziehungsweise zum unbefugten Zugang zu den Daten führt (im Folgenden „Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten“). Bei der Beurteilung des angemessenen Schutzniveaus tragen die Parteien dem Stand der Technik, den Implementierungskosten, der Art, dem Umfang, den Umständen und den Zwecken der Verarbeitung sowie den für die betroffenen Personen verbundenen Risiken gebührend Rechnung.
b) Der Auftragsverarbeiter gewährt seinem Personal nur insoweit Zugang zu den personenbezogenen Daten, die Gegenstand der Verarbeitung sind, als dies für die Durchführung, Verwaltung und Überwachung des Vertrags unbedingt erforderlich ist. Der Auftragsverarbeiter gewährleistet, dass sich die zur Verarbeitung der erhaltenen personenbezogenen Daten befugten Personen zur Vertraulichkeit verpflichtet haben oder einer angemessenen gesetzlichen Verschwiegenheitspflicht unterliegen.
7.5. Sensible Daten
Falls die Verarbeitung personenbezogene Daten betrifft, aus denen die rassische oder ethnische Herkunft, politische Meinungen, religiöse oder weltanschauliche Überzeugungen oder die Gewerkschaftszugehörigkeit hervorgehen, oder die genetische Daten oder biometrische Daten zum Zweck der eindeutigen Identifizierung einer natürlichen Person, Daten über die Gesundheit, das Sexualleben oder die sexuelle Ausrichtung einer Person oder Daten über strafrechtliche Verurteilungen und Straftaten enthalten (im Folgenden „sensible Daten“), wendet der Auftragsverarbeiter spezielle Beschränkungen und/oder zusätzlichen Garantien an.
7.6. Dokumentation und Einhaltung der Klauseln
a) Die Parteien müssen die Einhaltung dieser Klauseln nachweisen können.
b) Der Auftragsverarbeiter bearbeitet Anfragen des Verantwortlichen bezüglich der Verarbeitung von Daten gemäß diesen Klauseln umgehend und in angemessener Weise.
c) Der Auftragsverarbeiter stellt dem Verantwortlichen alle Informationen zur Verfügung, die für den Nachweis der Einhaltung der in diesen Klauseln festgelegten und unmittelbar aus der Verordnung (EU) 2016/679 und/oder der Verordnung (EU) 2018/1725 hervorgehenden Pflichten erforderlich sind. Auf Verlangen des Verantwortlichen gestattet der Auftragsverarbeiter ebenfalls die Prüfung der unter diese Klauseln fallenden Verarbeitungstätigkeiten in angemessenen Abständen oder bei Anzeichen für eine Nichteinhaltung und trägt zu einer solchen Prüfung bei. Bei der Entscheidung über eine Überprüfung oder Prüfung kann der Verantwortliche einschlägige Zertifizierungen des Auftragsverarbeiters berücksichtigen.
d) Der Verantwortliche kann die Prüfung selbst durchführen oder einen unabhängigen Prüfer beauftragen. Die Prüfungen können auch Inspektionen in den Räumlichkeiten oder physischen Einrichtungen des Auftragsverarbeiters umfassen und werden gegebenenfalls mit angemessener Vorankündigung durchgeführt.
e) Die Parteien stellen der/den zuständigen Aufsichtsbehörde(n) die in dieser Klausel genannten Informationen, einschließlich der Ergebnisse von Prüfungen, auf Anfrage zur Verfügung.
7.7. Einsatz von Unterauftragsverarbeitern
a) OPTION 1: VORHERIGE GESONDERTE GENEHMIGUNG: Der Auftragsverarbeiter darf keinen seiner Verarbeitungsvorgänge, die er im Auftrag des Verantwortlichen gemäß diesen Klauseln durchführt, ohne vorherige gesonderte schriftliche Genehmigung des Verantwortlichen an einen Unterauftragsverarbeiter untervergeben. Der Auftragsverarbeiter reicht den Antrag auf die gesonderte Genehmigung mindestens 14 Tage vor der Beauftragung des betreffenden Unterauftragsverarbeiters zusammen mit den Informationen ein, die der Verantwortliche benötigt, um über die Genehmigung zu entscheiden. Die Liste der vom Verantwortlichen genehmigten Unterauftragsverarbeiter findet sich in Anhang IV. Die Parteien halten Anhang IV jeweils auf dem neuesten Stand.
OPTION 2: ALLGEMEINE SCHRIFTLICHE GENEHMIGUNG: Der Auftragsverarbeiter besitzt die allgemeine Genehmigung des Verantwortlichen für die Beauftragung von Unterauftragsverarbeitern, die in einer vereinbarten Liste aufgeführt sind. Der Auftragsverarbeiter unterrichtet den Verantwortlichen mindestens 14 Tage im Voraus ausdrücklich in schriftlicher Form über alle beabsichtigten Änderungen dieser Liste durch Hinzufügen oder Ersetzen von Unterauftragsverarbeitern und räumt dem Verantwortlichen damit ausreichend Zeit ein, um vor der Beauftragung des/der betreffenden Unterauftragsverarbeiter/s Einwände gegen diese Änderungen erheben zu können. Der Auftragsverarbeiter stellt dem Verantwortlichen die erforderlichen Informationen zur Verfügung, damit dieser sein Widerspruchsrecht ausüben kann.
b) Beauftragt der Auftragsverarbeiter einen Unterauftragsverarbeiter mit der Durchführung bestimmter Verarbeitungstätigkeiten (im Auftrag des Verantwortlichen), so muss diese Beauftragung im Wege eines Vertrags erfolgen, der dem Unterauftragsverarbeiter im Wesentlichen dieselben Datenschutzpflichten auferlegt wie diejenigen, die für den Auftragsverarbeiter gemäß diesen Klauseln gelten. Der Auftragsverarbeiter stellt sicher, dass der Unterauftragsverarbeiter die Pflichten erfüllt, denen der Auftragsverarbeiter entsprechend diesen Klauseln und gemäß der Verordnung (EU) 2016/679 und/oder der Verordnung (EU) 2018/1725 unterliegt.
c) Der Auftragsverarbeiter stellt dem Verantwortlichen auf dessen Verlangen eine Kopie einer solchen Untervergabevereinbarung und etwaiger späterer Änderungen zur Verfügung. Soweit es zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen oder anderen vertraulichen Informationen, einschließlich personenbezogener Daten notwendig ist, kann der Auftragsverarbeiter den Wortlaut der Vereinbarung vor der Weitergabe einer Kopie unkenntlich machen.
d) Der Auftragsverarbeiter haftet gegenüber dem Verantwortlichen in vollem Umfang dafür, dass der Unterauftragsverarbeiter seinen Pflichten gemäß dem mit dem Auftragsverarbeiter geschlossenen Vertrag nachkommt. Der Auftragsverarbeiter benachrichtigt den Verantwortlichen, wenn der Unterauftragsverarbeiter seine vertraglichen Pflichten nicht erfüllt.
e) Der Auftragsverarbeiter vereinbart mit dem Unterauftragsverarbeiter eine Drittbegünstigtenklausel, wonach der Verantwortliche – im Falle, dass der Auftragsverarbeiter faktisch oder rechtlich nicht mehr besteht oder zahlungsunfähig ist – das Recht hat, den Untervergabevertrag zu kündigen und den Unterauftragsverarbeiter anzuweisen, die personenbezogenen Daten zu löschen oder zurückzugeben.
7.8. Internationale Datenübermittlungen
a) Jede Übermittlung von Daten durch den Auftragsverarbeiter an ein Drittland oder eine internationale Organisation erfolgt ausschließlich auf der Grundlage dokumentierter Weisungen des Verantwortlichen oder zur Einhaltung einer speziellen Bestimmung nach dem Unionsrecht oder dem Recht eines Mitgliedstaats, dem der Auftragsverarbeiter unterliegt, und muss mit Kapitel V der Verordnung (EU) 2016/679 oder der Verordnung (EU) 2018/1725 im Einklang stehen.
b) Der Verantwortliche erklärt sich damit einverstanden, dass in Fällen, in denen der Auftragsverarbeiter einen Unterauftragsverarbeiter gemäß Klausel 7.7 für die Durchführung bestimmter Verarbeitungstätigkeiten (im Auftrag des Verantwortlichen) in Anspruch nimmt und diese Verarbeitungstätigkeiten eine Übermittlung personenbezogener Daten im Sinne von Kapitel V der Verordnung (EU) 2016/679 beinhalten, der Auftragsverarbeiter und der Unterauftragsverarbeiter die Einhaltung von Kapitel V der Verordnung (EU) 2016/679 sicherstellen können, indem sie Standardvertragsklauseln verwenden, die von der Kommission gemäß Artikel 46 Absatz 2 der Verordnung (EU) 2016/679 erlassen wurden, sofern die Voraussetzungen für die Anwendung dieser Standardvertragsklauseln erfüllt sind.
Unterstützung des Verantwortlichen
a) Der Auftragsverarbeiter unterrichtet den Verantwortlichen unverzüglich über jeden Antrag, den er von der betroffenen Person erhalten hat. Er beantwortet den Antrag nicht selbst, es sei denn, er wurde vom Verantwortlichen dazu ermächtigt.
b) Unter Berücksichtigung der Art der Verarbeitung unterstützt der Auftragsverarbeiter den Verantwortlichen bei der Erfüllung von dessen Pflicht, Anträge betroffener Personen auf Ausübung ihrer Rechte zu beantworten. Bei der Erfüllung seiner Pflichten gemäß den Buchstaben a und b befolgt der Auftragsverarbeiter die Weisungen des Verantwortlichen.
c) Abgesehen von der Pflicht des Auftragsverarbeiters, den Verantwortlichen gemäß Klausel 8 Buchstabe b zu unterstützen, unterstützt der Auftragsverarbeiter unter Berücksichtigung der Art der Datenverarbeitung und der ihm zur Verfügung stehenden Informationen den Verantwortlichen zudem bei der Einhaltung der folgenden Pflichten:
1) Pflicht zur Durchführung einer Abschätzung der Folgen der vorgesehenen Verarbeitungsvorgänge für den Schutz personenbezogener Daten (im Folgenden „Datenschutz-Folgenabschätzung“), wenn eine Form der Verarbeitung voraussichtlich ein hohes Risiko für die Rechte und Freiheiten natürlicher Personen zur Folge hat;
2) Pflicht zur Konsultation der zuständigen Aufsichtsbehörde(n) vor der Verarbeitung, wenn aus einer Datenschutz-Folgenabschätzung hervorgeht, dass die Verarbeitung ein hohes Risiko zur Folge hätte, sofern der Verantwortliche keine Maßnahmen zur Eindämmung des Risikos trifft;
3) Pflicht zur Gewährleistung, dass die personenbezogenen Daten sachlich richtig und auf dem neuesten Stand sind, indem der Auftragsverarbeiter den Verantwortlichen unverzüglich unterrichtet, wenn er feststellt, dass die von ihm verarbeiteten personenbezogenen Daten unrichtig oder veraltet sind;
4) Verpflichtungen gemäß [OPTION 1: Artikel 32 der Verordnung (EU) 2016/679] oder [OPTION 2: Artikel 33 und Artikel 36 bis 38 der Verordnung (EU) 2018/1725].
d) Die Parteien legen in Anhang III die geeigneten technischen und organisatorischen Maßnahmen zur Unterstützung des Verantwortlichen durch den Auftragsverarbeiter bei der Anwendung dieser Klausel sowie den Anwendungsbereich und den Umfang der erforderlichen Unterstützung fest.
Meldung von Verletzungen des Schutzes personenbezogener Daten
Im Falle einer Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten arbeitet der Auftragsverarbeiter mit dem Verantwortlichen zusammen und unterstützt ihn entsprechend, damit der Verantwortliche seinen Verpflichtungen gemäß den Artikeln 33 und 34 der Verordnung (EU) 2016/679 oder gegebenenfalls den Artikeln 34 und 35 der Verordnung (EU) 2018/1725 nachkommen kann, wobei der Auftragsverarbeiter die Art der Verarbeitung und die ihm zur Verfügung stehenden Informationen berücksichtigt.
9.1. Verletzung des Schutzes der vom Verantwortlichen verarbeiteten Daten
Im Falle einer Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten im Zusammenhang mit den vom Verantwortlichen verarbeiteten Daten unterstützt der Auftragsverarbeiter den Verantwortlichen wie folgt:
a) bei der unverzüglichen Meldung der Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten an die zuständige(n) Aufsichtsbehörde(n), nachdem dem Verantwortlichen die Verletzung bekannt wurde, sofern relevant (es sei denn, die Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten führt voraussichtlich nicht zu einem Risiko für die persönlichen Rechte und Freiheiten natürlicher Personen);
b) bei der Einholung der folgenden Informationen, die gemäß [OPTION 1: Artikel 33 Absatz 3 der Verordnung (EU) 2016/679] oder [OPTION 2: Artikel 34 Absatz 3 der Verordnung (EU) 2018/1725] in der Meldung des Verantwortlichen anzugeben sind, wobei diese Informationen mindestens Folgendes umfassen müssen:
1) die Art der personenbezogenen Daten, soweit möglich, mit Angabe der Kategorien und der ungefähren Zahl der betroffenen Personen sowie der Kategorien und der ungefähren Zahl der betroffenen personenbezogenen Datensätze;
2) die wahrscheinlichen Folgen der Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten;
3) die vom Verantwortlichen ergriffenen oder vorgeschlagenen Maßnahmen zur Behebung der Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten und gegebenenfalls Maßnahmen zur Abmilderung ihrer möglichen nachteiligen Auswirkungen.
Wenn und soweit nicht alle diese Informationen zur gleichen Zeit bereitgestellt werden können, enthält die ursprüngliche Meldung die zu jenem Zeitpunkt verfügbaren Informationen, und weitere Informationen werden, sobald sie verfügbar sind, anschließend ohne unangemessene Verzögerung bereitgestellt;
c) bei der Einhaltung der Pflicht gemäß [OPTION 1: Artikel 34 der Verordnung (EU) 2016/679] oder [OPTION 2: Artikel 35 der Verordnung (EU) 2018/1725], die betroffene Person unverzüglich von der Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten zu benachrichtigen, wenn diese Verletzung voraussichtlich ein hohes Risiko für die Rechte und Freiheiten natürlicher Personen zur Folge hat.
9.2. Verletzung des Schutzes der vom Auftragsverarbeiter verarbeiteten Daten
Im Falle einer Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten im Zusammenhang mit den vom Auftragsverarbeiter verarbeiteten Daten meldet der Auftragsverarbeiter diese dem Verantwortlichen unverzüglich, nachdem ihm die Verletzung bekannt wurde. Diese Meldung muss zumindest folgende Informationen enthalten:
a) eine Beschreibung der Art der Verletzung (möglichst unter Angabe der Kategorien und der ungefähren Zahl der betroffenen Personen und der ungefähren Zahl der betroffenen Datensätze);
b) Kontaktdaten einer Anlaufstelle, bei der weitere Informationen über die Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten eingeholt werden können;
c) die voraussichtlichen Folgen und die ergriffenen oder vorgeschlagenen Maßnahmen zur Behebung der Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten, einschließlich Maßnahmen zur Abmilderung ihrer möglichen nachteiligen Auswirkungen.
Wenn und soweit nicht alle diese Informationen zur gleichen Zeit bereitgestellt werden können, enthält die ursprüngliche Meldung die zu jenem Zeitpunkt verfügbaren Informationen, und weitere Informationen werden, sobald sie verfügbar sind, anschließend ohne unangemessene Verzögerung bereitgestellt.
Die Parteien legen in Anhang III alle sonstigen Angaben fest, die der Auftragsverarbeiter zur Verfügung zu stellen hat, um den Verantwortlichen bei der Erfüllung von dessen Pflichten gemäß [OPTION 1: Artikel 33 und 34 der Verordnung (EU) 2016/679] oder [OPTION 2: Artikel 34 und 35 der Verordnung (EU) 2018/1725] zu unterstützen.
SCHLUSSBESTIMMUNGEN
Verstöße gegen die Klauseln und Beendigung des Vertrags
a) Falls der Auftragsverarbeiter seinen Pflichten gemäß diesen Klauseln nicht nachkommt, kann der Verantwortliche – unbeschadet der Bestimmungen der Verordnung (EU) 2016/679 und/oder der Verordnung (EU) 2018/1725 – den Auftragsverarbeiter anweisen, die Verarbeitung personenbezogener Daten auszusetzen, bis er diese Klauseln einhält oder der Vertrag beendet ist. Der Auftragsverarbeiter unterrichtet den Verantwortlichen unverzüglich, wenn er aus welchen Gründen auch immer nicht in der Lage ist, diese Klauseln einzuhalten.
b) Der Verantwortliche ist berechtigt, den Vertrag zu kündigen, soweit er die Verarbeitung personenbezogener Daten gemäß diesen Klauseln betrifft, wenn
1) der Verantwortliche die Verarbeitung personenbezogener Daten durch den Auftragsverarbeiter gemäß Buchstabe a ausgesetzt hat und die Einhaltung dieser Klauseln nicht innerhalb einer angemessenen Frist, in jedem Fall aber innerhalb eines Monats nach der Aussetzung, wiederhergestellt wurde;
2) der Auftragsverarbeiter in erheblichem Umfang oder fortdauernd gegen diese Klauseln verstößt oder seine Verpflichtungen gemäß der Verordnung (EU) 2016/679 und/oder der Verordnung (EU) 2018/1725 nicht erfüllt;
3) der Auftragsverarbeiter einer bindenden Entscheidung eines zuständigen Gerichts oder der zuständigen Aufsichtsbehörde(n), die seine Pflichten gemäß diesen Klauseln, der Verordnung (EU) 2016/679 und/oder der Verordnung (EU) 2018/1725 zum Gegenstand hat, nicht nachkommt.
c) Der Auftragsverarbeiter ist berechtigt, den Vertrag zu kündigen, soweit er die Verarbeitung personenbezogener Daten gemäß diesen Klauseln betrifft, wenn der Verantwortliche auf der Erfüllung seiner Anweisungen besteht, nachdem er vom Auftragsverarbeiter darüber in Kenntnis gesetzt wurde, dass seine Anweisungen gegen geltende rechtliche Anforderungen gemäß Klausel 7.1 Buchstabe b verstoßen.
d) Nach Beendigung des Vertrags löscht der Auftragsverarbeiter nach Wahl des Verantwortlichen alle im Auftrag des Verantwortlichen verarbeiteten personenbezogenen Daten und bescheinigt dem Verantwortlichen, dass dies erfolgt ist, oder er gibt alle personenbezogenen Daten an den Verantwortlichen zurück und löscht bestehende Kopien, sofern nicht nach dem Unionsrecht oder dem Recht der Mitgliedstaaten eine Verpflichtung zur Speicherung der personenbezogenen Daten besteht. Bis zur Löschung oder Rückgabe der Daten gewährleistet der Auftragsverarbeiter weiterhin die Einhaltung dieser Klauseln.
Verantwortlicher
[Ihre Angaben aus dem Schritt Rechnung]
Auftragsverarbeiter
Florian Griebel, Griebel Consulting, An der Stadthalle 5, 97616 Bad Neustadt a. d. Saale. Kontakt: florian.griebel@griebel-consulting.de
Kategorien betroffener Personen: Besucher der vom Auftragsverarbeiter für den Verantwortlichen betriebenen Webseiten, Formulare und Werbeanzeigen, Personen, die darüber eine Anfrage an den Verantwortlichen richten, sowie Empfänger seiner E-Mail-Newsletter.
Kategorien personenbezogener Daten: Kontaktdaten (Name, E-Mail-Adresse, Telefonnummer), Inhalte und Angaben der Anfrage, Angaben zur Herkunft der Anfrage (Kampagne, Anzeige), Angaben zur Newsletter-Einwilligung und Abmeldung sowie, nach Einwilligung, Nutzungs- und Gerätedaten aus den eingesetzten Messdiensten.
Sensible Daten: keine.
Art der Verarbeitung: Bereitstellen der Webseiten und Formulare, Entgegennahme und Weiterleitung von Anfragen an die eingesetzten Systeme zur Anfrageverwaltung und Kundenkommunikation, Versand von E-Mails und Nachrichten im Auftrag des Verantwortlichen, Messung und Optimierung von Werbekampagnen nach Einwilligung.
Zweck: Gewinnung und Bearbeitung von Anfragen und Buchungsinteressenten im Auftrag des Verantwortlichen, Versand seiner Newsletter sowie Messung und Optimierung seiner Werbekampagnen.
Dauer: während einer aktiven Zusammenarbeit zwischen den Parteien. Nach deren Ende verfährt der Auftragsverarbeiter mit den Daten nach Klausel 10 Buchstabe d.
– Verschlüsselte Übertragung (HTTPS) für alle Webseiten, Formularübermittlungen und das Kundenportal.
– Zugangsschlüssel zu den eingesetzten Systemen werden geschützt in der Hosting-Umgebung gespeichert, nicht im Quellcode der Webseiten.
– Zugriff auf personenbezogene Daten haben nur der Auftragsverarbeiter und Personen, die er zur Vertraulichkeit verpflichtet hat.
– Das Kundenportal ist nur mit persönlichem Zugang erreichbar; Passwörter werden ausschließlich als Prüfwert gespeichert.
– Schutz der Formulare vor automatisierten Eingaben.
– Messdienste werden erst nach Einwilligung der Besucher aktiv; die Einwilligung lässt sich jederzeit widerrufen.
– Verletzungen des Schutzes personenbezogener Daten meldet der Auftragsverarbeiter dem Verantwortlichen unverzüglich nach Klausel 9.
Der Verantwortliche genehmigt die Beauftragung der folgenden Unterauftragsverarbeiter:
| Anbieter | Anschrift | Leistung |
|---|---|---|
| Cloudflare, Inc. | 101 Townsend St, San Francisco, CA 94107, USA | Hosting der Webseiten und des Kundenportals, Weiterleitung der Anfragen |
| Katiba Technology GmbH (LeadTable) | Heisinger Straße 12, 87437 Kempten | Verwaltung der Anfragen |
| HighLevel LLC | 5473 Blair Rd Ste 100, PMB 383313, Dallas, Texas 75231-4227, USA | Kundenkommunikation, Newsletter-Versand mit Double-Opt-In |
| Google Ireland Limited | Gordon House, Barrow Street, Dublin 4, Irland | Google Tag Manager, Google Ads, Google Analytics |
| Meta Platforms Ireland Limited | Merrion Road, Dublin 4, D04 X2K5, Irland | Werbeanzeigen, Meta-Pixel |
Noch nicht abgeschlossen. Sie können den Vertrag auch im technischen Onboarding mit uns abschließen.
Provision für jede Empfehlung, die zu einer Zusammenarbeit führt.
„Spontan, schnell und flexibel, so wie es in der Gastro eben sein muss. Er setzt auf innovative Vorgehensweisen zum Thema Auslastung und Sichtbarkeit und geht dafür regelmäßig die Extrameile — egal ob an Wochenenden und Feiertagen."
Jetzt fehlen nur noch Logo, Bilder aus Ihrem Haus, und — falls vorhanden — Speisekarte sowie Zimmer- und Paketpreise. Je mehr eigenes Material, desto mehr zeigen Anzeigen und Mails Ihr Haus.
Bis 20 MB insgesamt über alle Uploads in diesem Onboarding. Größere Mengen und Videos schicken Sie uns bitte als Download-Link (z. B. WeTransfer) an florian.griebel@griebel-consulting.de. Falls Sie gerade nichts zur Hand haben: einfach weiter, wir finden eine Lösung.
Bitte kurz prüfen — danach senden wir alles ab.
Wir halten den Kontakt bewusst per E-Mail: So ist alles schriftlich festgehalten, nichts geht zwischen Tür und Angel verloren, und wir können uns jedem Anliegen mit freiem Kopf widmen. Termine stimmen wir vorab miteinander ab.